Begleiteter Umgang (BU) § 18,3 SGB VIII
Der Begleitende Umgang gewährleistet den Schutz des Kindes während des Umgangs mit seinen Eltern. Es soll vor allem der Hilfeleistung bei der Verbesserung von Beziehungsqualität und eine Unterstützung bei der Wiederherstellung der Eltern-Kind-Kontakte gegeben werden. Durch Überwindung von Kommunikationsbarrieren dient der Begleitende Umgang der Verselbstständigung des Kontaktes zwischen dem Kind und den Elternteilen. Er dient dem Aufbau und Aufrechterhaltung eines vertrauensvollen Kontaktes zu den wichtigen Bezugspersonen und der Stabilisierung beider Elternteile sowie für die emotionalen Bedürfnisse des Kindes.
Ambulantes Clearing im Rahmen der §§ 27 ff. SGB VIII
Das Ambulante Clearing ist ein spezialisiertes Angebot der Jugendhilfe, das Familien in komplexen und belastenden Lebenssituationen dabei unterstützt, ihre Ressourcen und Entwicklungsmöglichkeiten zu erkennen und neue Perspektiven zu entwickeln. Das ambulante Clearing gewährleistet während der Maßnahme den Schutz des Kindes im Zusammenwirken mit seinen Eltern. Ziel ist es insbesondere, die Art der notwendigen Hilfe zu ermitteln, die bislang noch nicht eindeutig definiert werden konnte. Der Clearingprozess bietet eine fundierte Einschätzung der familiären Situation und liefert konkrete Empfehlungen für weiterführende Hilfen.
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) § 31
Unsere Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach § 31 SGB VIII unterstützt Familien, die intensive Begleitung in schwierigen Lebenslagen benötigen. Durch regelmäßige, aufsuchende Besuche helfen wir den Familien direkt in ihrem Umfeld, ihre Erziehungsaufgaben und Alltagsprobleme besser zu bewältigen. Dabei setzen wir auf eine aktivierende, flexible, individuelle Unterstützung, die sich an den Bedürfnissen der gesamten Familie orientiert.
Ziel der SPFH ist es, Familien zu aktivieren, um sie zur Selbsthilfe zu befähigen und ihre Erziehungskompetenz zu stärken. Unsere Fachkräfte fördern die Entwicklung von Problemlösungsstrategien, unterstützen in Krisensituationen und gleiten die Familien bei der Kommunikation mit Behörden und Institutionen. Die direkte Unterstützung umfasst Erziehungsberatung und soziale Kompetenzförderung, während die indirekte Hilfe durch Koordination mit externen Diensten und enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt erfolgt.
Durch ein vertrauensvolles Verhältnis schaffen wir stabile Strukturen, die den Familien ermöglichen, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich zu agieren. So bieten wir den Kindern ein sicheres und entwicklungsförderndes Umfeld, in dem sie geschützt aufwachsen können.
Erziehungsbeistand (EB) § 30
Unser Angebot des Erziehungsbeistands (EB) gemäß § 30 SGB VIII richtet sich an Kinder und Jugendliche, die Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen benötigen. Ziel ist es, unter Einbeziehung des sozialen Umfelds eine positive persönliche Entwicklung zu fördern und die Verselbstständigung der jungen Menschen zu unterstützen. Freizeitpädagogische Aktivitäten helfen dabei, soziale Kompetenzen und Beziehungsfähigkeit zu stärken.
Der Lebensbezug zur Familie bleibt erhalten und wird durch den sozialraumorientierten Ansatz gefördert. Der Erziehungsbeistand agiert als vertrauensvolle Begleitung, die hilft, Herausforderungen im Alltag zu meistern und langfristig eigenständig Lösungen zu entwickeln. So wird eine stabile und nachhaltige Perspektive für die Zukunft des jungen Menschen geschaffen.